Das Bundesministerium für Familien und Jugend ist zwar für Angelegenheiten des Familienlastenausgleiches zuständig, die Vollziehung des Familienlastenausgleichsgesetzes (Antragstellung, Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen, Entscheidung, Auszahlung, Bekanntgabe von Datenänderungen) liegt jedoch im ausschließlichen Zuständigkeitsbereich der Finanzämter.
Wir verfügen zudem über keinen Zugang zu persönlichen Daten.
Gemäß § 13 des Familienlastenausgleichsgesetzes, BGBl. Nr. 376/1967 und zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 53/204, hat über Anträge auf Gewährung der Familienbeihilfe das nach dem Wohnsitz oder dem gewöhnlichen Aufenthalt der antragstellenden Person zuständige Finanzamt zu entscheiden. Insoweit einem Antrag nicht oder nicht vollinhaltlich stattzugeben ist, ist ein Bescheid zu erlassen.
Das Bundesministerium für Familien und Jugend hat kein Möglichkeit Verfahren der Finanzämter zu beschleunigen.
Entscheidet das Finanzamt nicht innerhalb der gesetzlichen Frist (grundsätzlich innerhalb von 6 Monaten ab Antragstellung und Vorlage aller erforderlichen Unterlagen) kann beim Bundesfinanzgericht eine Säumnisbeschwerde eingebracht werden.
Das Bundesfinanzgericht erteilt dem Finanzamt dann den Auftrag, innerhalb einer dreimonatigen Frist den Bescheid nachzuholen. Die Säumnisbeschwerde ist abzuweisen, wenn die Verspätung nicht auf das überwiegende Verschulden der Abgabenbehörde zurückzuführen ist.
(aus einem E-Mail des Bundesministeriums für Familie und Jugend vom 2.10.2014)
Familie A. hat im November 2012 einen Bescheid des Finanzministeriums bekommen, in dem die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag für die drei Kinder bis zum 30.9.2014 zuerkannt wurde. Daher hat sich der Familienvater Ende August 2014 an das Finanzministerium gewendet, um zu erfahren, was von seiner Seite zu tun sein, um die Verlängerung des Anspruches für die drei Kinder (3, 8 und 10 Jahre alt) zu erwirken. Er bekam die Antwort, dass in den nächsten Tagen ein Schreiben des Finanzministeriums eintreffen werde, in dem alles Erfortderliche dargestellt sei. Das Schreiben kam am 8.9. des Jahres. Eingefordert wurden neben der Korrektur persönlicher Daten zu BezieherIn, anderem Elternteil und Kindern eine Schul- bzw. Kindergartenbesuchsbestätigung sowie der Nachweis über Alimentationszahlungen. Diese Unterlagen wurden mit dem Antrag am 12.9. persönlich im Finanzzentrum Wien-Mitte abgegeben.
Da am 30.9. noch kein neuer Bescheid vorlag, die letzte Familienbeihilfe (eine doppelte für August und September) im August ausbezahlt wurde, wendete sich der Familienvater nochmals telefonisch ans Finanzamt. Dort bekam er die Auskunft, dass der Antrag eingetroffen aber noch nicht bearbeitet sei, die Bearbeitung werde bis zu 12 Wochen dauern. Aufgrund seiner Einwände,. dass diese Frist nicht zu tolerieren sei, weil er ja für den Lebensunterhalt seiner Kinder sorgen müsse, Miete, Kindergarten und Hort zu bezahlen seien und auch die Kreditraten zur Rückzahlung anstünden, wurde er an die zuständige Abteilung verwiesen. Dort deponierte er sein Anliegen nochmals. Er bekam zumindest eine schwache Zusage, dass man bei den KollegInnen wegen einer beschleunigten Abwicklung nachfragen werde und dann ohnehin eine sofortige Nachzahlung veranlasst werde.
Zusätzlich muss Herr A. aufgrund des Ablaufes der Zuerkennung der Familienbeihilfe auch eine Verlängerung der Wohnbeihilfe beantragen, die Ende September zum letzten Mal ausbezahlt wurde. Diese wiederum erhält er nur, wenn er
einen gültigen Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe vorlegen kann. Pro Monat fehlen daher dem Familienbudget derzeit rund 800,- Euro!
Herr A. griff darufhin in die Tastatur seines Computers und schrieb ein gleichlautendes E-Mail an Familien- und Finanzministerium. Ihm wurde auch bewusst, dass seine Familie sicher nicht die einzige sein könne, der für 3 Monate die Familienbeihilfe zurückgehalten würde. Daher forderte er die sofortige Abwicklung des Verfahrens und eine Änderung der Regelung entweder durch längere Vorlaufzeiten für den Antrag oder eine Aufstockung des Personals so dass innerhalb von 4 Wochen entschieden werden könne.
Auf eben dieses E-Mail kam dann gestern, am 3.10. die obenstehende Antwort aus dem Familienministerium. Das Finanzministerium schweigt noch.
Herr A. jedenfalls wird sich das nicht gefallen lassen und hat angekündigt, Gott und die Welt in Bewegung zu setzen, um diese himmelschreiende Ungerechtigkeit zu beseitigen. Denn die 12 Wochen sind ja eh "kulant" geht man vom Gesetzestext aus, der eine 6-monatige Frist zur Genehmigung vorsieht und eine nochmals dreimonatige Frist bei Nichtgenehmigung und einer Beschwerde dagegen. Wobei in Herrn A.s Fall völlig unklar ist, warum nicht genehmigt werden soll. Seine Frau ist EU-Bürgerin die seit mehr als 20 Jahren in Österreich lebt, deren beide Kinder aus einer früheren Partnerschaft sind hier geboren, das gemeinsame Kind ebenso. Man könnte also von Amts wegen die Familienbeihilfe und die Absetzbeträge durchaus bevorschussen, so dass keine Lücke entsteht. Das macht man ja beim Kindergeld auch, dort werden die Einkommensgrenzen erst im Nachhineien kontrolliert und beim Überschreiten eine Rückzahlung vereinbart.
Wenn man nun diese 9-Monatsfrist hernimmt, bedeutet dies, dass die Familie wichtige Zahlungen über diesen Zeitraum nicht leisten kann. Eine Delogierung oder eine Beendigung der außerhäuslichen Kinderbetreuung (in Kindergarten und Hort) sind daher gar nicht so abwegig, ebenso die Fälligstellung der Verbindlichkeiten.
Aufgrund dieses Ereignisses kann man die Vision des Familienministeriums, die heute ganzseitig in verschiedenen Tageszeitungen inseriert wurde, Österreich bis 2025 zum familienfreundlichsten Land Europas zu machen nur als Spott und Hohn ansehen. Wer solche Visionen hat, die bloß Illusionen sind, braucht wirklich einen Arzt.
Und 9 Jahre auf eine Neuregelung warten will Herr A. auf keinen Fall. Er beginnt heute seinen Kampf um die Existenzberechtigung seiner Familie.
Wir sollten ihn dabei unterstützen!